Beide Zuchtpartner (Hündin und Rüde) müssen:
Mindestalter 2 Jahre, HD-frei,
frei von erblichen Augenerkrankungen Katarakt sein,
auf zwei Ausstellungen mindestens die Bewertung "sehr gut",
eine bestandene Jugendbeurteilung und
eine bestandene Zuchttauglichkeitsprüfung vorweisen,
Hündinnen dürfen nicht mehr als einen Wurf pro Kalenderjahr haben (bei einer Wurfgröße bis 8 Welpen),
Die Leistungszucht erfordert zusätzlich zu den oben genannten Punkten von beiden Zuchtpartner eine erfolgreich abgelegte höhere Leistungsprüfung |